Wegen dem Mord an einer Nachbarin und ihrer neunjährigen Tochter muss ein Mann aus Berlin-Marzahn lebenslänglich ins Gefängnis. Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch mitteilte, hat er die Revision des Angeklagten gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin verworfen. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, so der BGH. Damit ist die Entscheidung des LG rechtskräftig.
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