Urteil im Doppelmord von Mistelbach rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Bayreuth im Fall des Doppelmordes an einem Arztehepaar aus dem bayerischen Mistelbach ist rechtskräftig. Die Tochter des Paares und ihr damaliger Freund waren vom LG zu langjährigen Jugendstrafen verurteilt worden. Ihre Revisionen vor dem Bundesgerichtshof blieben ohne Erfolg.

Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, so der BGH. Das Verfahren vor dem LG sei rechtsfehlerfrei geführt worden. Die von ihm getroffenen Feststellungen trügen den Schuldspruch, der Strafausspruch sei ebenfalls nicht zu beanstanden.

Das LG Bayreuth hatte den Angeklagten unter Anwendung von Jugendstrafrecht des Heimtückemordes in zwei Fällen schuldig gesprochen und wegen der besonderen Schwere der Schuld auf eine Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten erkannt. Die Angeklagte verurteilte es wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Neben dem Mordmerkmal der Heimtücke bejahte es bei ihr niedrige Beweggründe.

Eltern im Schlaf ermordet

Nach den Feststellungen des LG wohnte der damals 18-Jährige seit Dezember 2021 im Haus der Eltern seiner damals 16-jährigen Freundin. Diese empfand einen übersteigerten Hass auf ihre Eltern. Sie wusste, dass ihr Freund aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur leicht beeinflussbar war und alles für sie tun würde. Sie hatte ihm vorgespiegelt, dass sie und ihr 14-jähriger Bruder von ihren Eltern schlecht behandelt würden und der Tod der Eltern der einzige Ausweg sei.

In der Nacht auf den 09.01.2022 tötete der junge Mann entsprechend dem gemeinsamen Tatplan die schlafenden Eltern seiner Freundin mit zahlreichen Messerstichen. Seine Freundin hatte ihn zuvor mit Maske, Stirnlampe und Handschuhen ausgestattet. Als der 14-jährige Bruder durch die Schreie der Mutter erwachte und vor seine Zimmertür trat, hinderte sie ihn daran, einen Notruf abzusetzen. Die beiden Angeklagten flüchteten aus dem Haus und ließen die drei jüngeren Geschwister zurück.

BGH, Beschluss vom 09.08.2023 - 6 StR 299/23

Redaktion beck-aktuell, 15. August 2023.