Urteil wegen Doppelmordes in Berlin-Marzahn rechtskräftig

Wegen dem Mord an einer Nachbarin und ihrer neunjährigen Tochter muss ein Mann aus Berlin-Marzahn lebenslänglich ins Gefängnis. Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch mitteilte, hat er die Revision des Angeklagten gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin verworfen. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, so der BGH. Damit ist die Entscheidung des LG rechtskräftig.

Tötung aus Zorn und zu Verdeckung

Nach den Urteilsfeststellungen befand sich der Angeklagte Anfang 2020 in akuten Geldnöten. Ende Februar 2020 suchte er die im selben Haus wohnende, mit seiner Familie befreundete Frau auf, deren Ehemann – wie der Angeklagte wusste – gerade außer Haus war. Er versuchte erfolglos, sich von ihr Geld zu leihen. Aus Zorn über die Zurückweisung und um in der Wohnung Geld und Wertgegenstände an sich zu bringen, tötete er sie mit 37 Messerstichen. Ihre in der Wohnung ebenfalls anwesende neunjährige Tochter ermordete er anschließend, um seine Täterschaft zu verdecken und ungestört nach Wertsachen suchen zu können.

Besondere Schwere der Schuld festgestellt

Das LG verurteilte den Angeklagten wegen zweier Taten des Mordes, jeweils in Tateinheit mit versuchtem besonders schweren Raub mit Todesfolge, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe und stellte fest, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt. Diese Entscheidung hat der BGH jetzt bestätigt.

BGH, Beschluss vom 17.01.2023 - 5 StR 536/22

Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2023.