Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil der Vorinstanz in einem "Dieselverfahren" auf und verwies die Sache zurück. Es sei rechtsfehlerhaft, die Haftung der Audi AG nach § 826 BGB mittels einer Zurechnung des Wissens von verfassungsgemäßen Vertretern der VW AG entsprechend § 166 BGB zu begründen. Die Haftung einer juristischen Person setze voraus, dass einer ihrer verfassungsmäßig berufenen Vertreter den objektiven und subjektiven Tatbestand persönlich verwirklicht hat.
Mehr lesenDie pauschale Ablehnung sämtlicher Richter eines Gerichts wegen Befangenheit ist unbegründet, wenn sie auf abwegigen Mutmaßungen einer Partei beruht. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.08.2020 entschieden und ein Ablehnungsgesuch gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden" zurückgewiesen.
Mehr lesenIm Dieselskandal schuldet VW getäuschten Autokäufern grundsätzlich Schadenersatz - Vielfahrer gehen aber wahrscheinlich leer aus. Das zeichnete sich am Dienstag in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs ab. Wer so viele Kilometer zurückgelegt hat, dass die geschätzte Laufleistung des Autos überschritten ist, hat seine Ansprüche gegen Volkswagen nach Einschätzung der Richter vollständig aufgezehrt. Das Urteil soll in den nächsten Tagen bis Wochen verkündet werden.
Mehr lesenNach VW hat sich auch Daimler mit seiner Ablehnung des Stuttgarter "Diesel-Richters" durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte einen Befangenheitsantrag des Konzerns am 02.07.2020 zumindest in einem Verfahren für begründet. Damit darf der Richter dort nicht mehr tätig sein. Über weitere gleichartige Fälle muss das OLG eigenen Angaben zufolge noch entscheiden. Der aktuelle Beschluss, mit dem eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts aufgehoben werde, sei nicht anfechtbar.
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