Nach VW hat sich auch Daimler mit seiner Ablehnung des Stuttgarter "Diesel-Richters" durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte einen Befangenheitsantrag des Konzerns am 02.07.2020 zumindest in einem Verfahren für begründet. Damit darf der Richter dort nicht mehr tätig sein. Über weitere gleichartige Fälle muss das OLG eigenen Angaben zufolge noch entscheiden. Der aktuelle Beschluss, mit dem eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts aufgehoben werde, sei nicht anfechtbar.
Auch in Verfahren gegen VW abgelöst
Der Richter des Stuttgarter LG war im Zuge zahlreicher "Dieselgate"-Verfahren gegen VW bundesweit bekannt geworden. Auf Antrag von VW und der Holding Porsche SE wurde er schließlich auch dort wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelöst – was eine regelrechte Kaskade von weiteren Befangenheitsanträgen gegen andere Richter ausgelöst hatte, die noch nicht abgearbeitet ist.
Differenzierung zwischen VW und Daimler vermisst
Im Fall von Daimler kam das OLG zu der Einschätzung, dass aus Sicht des Konzerns der Eindruck entstehen könne, dass das Verfahren nicht unbefangen und unparteiisch sei – was für eine Ablehnung ausreicht. Der Richter vermittle unter anderem den Eindruck, nicht zwischen Daimler und VW zu differenzieren und den Sachverhalt einseitig zum Nachteil des Konzerns zu erforschen. Zudem gebe es grobe Verfahrensfehler in seiner Prozessführung.
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.07.2020
Redaktion beck-aktuell, 2. Juli 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Befangenheit eines an Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligten Richters in Beschlussanfechtungsverfahren betreffend die Entlastung von VW-Organmitgliedern, ZIP 2020, 339
LG Stuttgart, unbegründeter Ablehnungsgesuch, Befangenheitsgesuch, Offenbarungspflicht, Richterablehnung, Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit, Dieselskandal, BeckRS 2020, 1937