Freitag, 29.1.2021
Geldstrafe für Diebstahl von Richter-Skizzen aus Müll
Ein Angeklagter, der Skizzen des Malers Gerhard Richter aus dessen Papiermüll gestohlen hat, muss eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen. Das Landgericht Köln hat am 29.01.2021 in einer Berufungsverhandlung das Strafmaß für den 51-Jährigen bestätigt. Demnach muss er 60 Tagessätze zu je 20 Euro Strafe zahlen. Der Schuldspruch wegen Diebstahls war bereits rechtskräftig. Mehr lesen
Dienstag, 5.1.2021
BGH klärt Ansprüche bei gestohlenem Leasing-Fahrzeug

Bei diebstahlsbedingt vorzeitigem Ende eines Fahrzeugleasingvertrags steht dem Kunden, der sich durch eine Vollkaskoversicherung auf Basis des Neupreises abgesichert hat, ein Teil des Geldes zu. Dies hat der der Bundesgerichtshof am 09.09.2020 entschieden.

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Freitag, 11.12.2020
Experten uneinig: Soll "Containern" entkriminialisiert werden?

Ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Entkriminalisierung des sogenannten "Containerns" von Lebensmitteln traf bei den Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 10.12.2020 überwiegend auf Skepsis. Eine Regel, genießbare, nicht verkaufsfähige Lebensmittel regelmäßig als herrenlose Sachen anzusehen, wäre in die bestehende strafrechtliche Systematik kaum einzupassen, sagte der ehemalige Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer.

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Mittwoch, 20.5.2020
Haftstrafe für vorsichtigen Dieb bestätigt

Schon das Verhüllen eines Zigarettenautomaten mit einer Plane vor einem geplanten Aufbrechen stellt aus Tätersicht eine konkrete Gefährdung dar und führt zur Versuchsstrafbarkeit. Der V. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 28.04.2020 die Revision des Angeklagten zurückgewiesen. Durch die Verhüllung des Automaten habe der Täter den ersten Schritt hin zum Aufbruch begangen und damit unmittelbar zur Verwirklichung des Diebstahls angesetzt, betonte das Gericht.

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