Geldstrafe für Diebstahl von Richter-Skizzen aus Müll

Ein Angeklagter, der Skizzen des Malers Gerhard Richter aus dessen Papiermüll gestohlen hat, muss eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen. Das Landgericht Köln hat am 29.01.2021 in einer Berufungsverhandlung das Strafmaß für den 51-Jährigen bestätigt. Demnach muss er 60 Tagessätze zu je 20 Euro Strafe zahlen. Der Schuldspruch wegen Diebstahls war bereits rechtskräftig.

Signierung und Verkauf scheiterten 

Der Angeklagte hatte Richter 2016 besucht und beim Verlassen des Grundstücks eine umgestürzte Altpapiertonne und daneben liegenden Papierabfall entdeckt. Er sammelte den Papiermüll auf, unter dem sich vier von Richter verworfene und entsorgte Arbeiten befanden, und nahm sie an sich. Sein späterer Versuch, die Werke von Richter noch signieren zu lassen, scheiterte ebenso wie ein Verkauf über ein Auktionshaus. 

Angeklagter zeigt sich wenig einsichtig

Obwohl der Schuldspruch rechtskräftig ist, plädierte der 51-Jährige in der Berufungsverhandlung am 29.01.2021 erneut auf Freispruch. Ferner weigerte er sich, zwei der Richter-Skizzen, die sich noch in seinem Besitz befinden, herauszugeben. "Wir finden es schon ein starkes Stück, dass Sie sich hier rechtskräftig verurteilt hinsetzen und sagen: Die rücke ich nicht raus", sagte der Vorsitzende Richter Hans Oymann. Das Gericht ordnete die Einziehung der Werke an.

Keine Minderung der Geldstrafe wegen "Uneinsichtigkeit" 

Zuvor hatten sich bereits das Kölner Amts- und Landgericht mit dem Fall beschäftigt und den Mann jeweils wegen Diebstahls zu Geldstrafen verurteilt. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte in einer Revisionsverhandlung im April 2020 den Schuldspruch, verwies das Verfahren zur Neuverhandlung der Höhe der Geldstrafe aber an das Landgericht zurück. Wegen der "Uneinsichtigkeit" des Angeklagten sah das Gericht aber keinen Raum für eine Minderung der Geldstrafe. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2021 (dpa).