Vollkaskoversichertes Leasingfahrzeug gestohlen
Der BGH änderte mit seiner Entscheidung das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf ab. Beide Parteien hatten 2013 für 36 Monate einen Leasingvertrag abgeschlossen. Die Kundin versicherte das Auto – wie vertraglich vorgesehen – Vollkasko. Das Fahrzeug wurde Anfang Dezember 2015 gestohlen und tauchte kurz darauf wieder auf.
Anbieter kündigte Leasingvertrag
Der Anbieter nahm den Wagen in Besitz und kündigte den Leasingvertrag. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zur Zeit des Diebstahls betrug laut BGH 70.504,20 Euro netto. Der Netto-Grundpreis wurde mit 131.126 Euro angegeben bei 500 Euro Selbstbeteiligung. Der Kundin stehen somit 60.121,80 Euro zu.