Die zum 01.01.2021 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder. Die Einkommensgruppen bleiben 2021 dagegen noch unverändert. Für 2022 wird sich das aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs wohl ändern.
Mehr lesenBundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erhöht den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde am 13.11.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Werte gelten ab dem 01.01.2021. "Ich möchte sicherstellen, dass unseren Kindern alle Mittel zur Verfügung stehen, die für die Sicherung ihres täglichen Bedarfs benötigt werden“, so Lambrecht.
Mehr lesenErklärt sich ein Vater hinsichtlich des Kindesunterhalts für "unbegrenzt leistungsfähig", ist er seinem Kind gegenüber dennoch zur Auskunft über sein Einkommen verpflichtet. Dabei ist eine Fortschreibung des Bedarfs über den Höchstbetrag der Düsseldorfer Tabelle nicht ausgeschlossen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16.09.2020 entschieden und damit teilweise seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.
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