djb fordert Berücksichtigung der Armutsrisiken Alleinerziehender bei Düsseldorfer Tabelle

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, im Rahmen der Weiterentwicklung der Düsseldorfer Tabelle die Armutsrisiken von Kindern Alleinerziehender nicht weiter zu verschärfen. Schon jetzt reiche der Unterhalt kaum, um den Bedarf zu decken. Vorschlägen, den Selbstbehalt des Barunterhaltspflichtigen zu erhöhen und die vierte Altersstufe zu streichen, tritt der djb daher entgegen.

Einschnitte für alleinerziehende Mütter und deren Kinder befürchtet

Die Düsseldorfer Tabelle, Leitlinie für den Unterhaltsbedarf, dient der Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Unterhaltsstreitigkeiten. Um den sich stetig wandelnden Lebensbedingungen gerecht zu werden, wird die Tabelle regelmäßig, zuletzt im Jahresrhythmus, weiterentwickelt. So steht auch für das kommende Jahr eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung von Unterhaltsbeträgen an. Mit Besorgnis nimmt der djb zur Kenntnis, dass die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages für das kommende Jahr eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle vorschlägt, die sich auf die finanzielle Lage etlicher Mütter und ihrer Kinder negativ auswirken wird.

"Überproportionale Erhöhung" des Kindesunterhalts?

45,2% der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland lebten bei einem alleinerziehenden Elternteil. Es sei daher im hohen Maße irreführend, wenn die Unterhaltskommission darauf abstellt, dass die zwischen 2008 und 2021 angeordneten Steigerungen des Kindesunterhalts zu einer "überproportionalen Erhöhung" des Kindesunterhalts beigetragen haben sollen. Mit einem Mindestunterhalt etwa für sechs- bis elfjährige Kinder in Höhe von 451 Euro im Jahr 2021 sei es kaum möglich, sämtliche Ausgaben für Nahrung, Kleidung und Wohnen zu bestreiten. "Gerade die Wohnkosten für das Kind drücken nämlich ganz erheblich", so djb-Präsidentin Maria Wersig. Ebenso irreführend sei es, mit der kontinuierlichen und "überproportionalen" Steigerung des Mindestunterhalts die vorgeschlagene Erhöhung des Selbstbehalts zu rechtfertigen. Die Steigerung des Mindestunterhalts diene lediglich der Annäherung an den tatsächlichen Bedarf der Unterhaltsberechtigten. Die Erhöhung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten hingegen führe zu weiteren Lücken in der Bedarfsdeckung der unterhaltsberechtigten Kinder.

djb gegen angedachte schrittweise Streichung der vierten Altersstufe

Auch die erneut angedachte schrittweise Streichung der vierten Altersstufe schmälere vor allem das Budget in den Haushalten der Alleinerziehenden, kritisiert der djb. Die vorgeschlagene Änderung beim Bezugsrahmen für die Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle würde im Ergebnis dazu beitragen, dass noch mehr Kinder als bisher mit diesem ohnehin schon zu gering bemessenen Mindestunterhalt auskommen müssten. "Eine Verschlechterung der Lage von Millionen Haushalten Alleinerziehender ist weder gerecht noch entspricht sie dem Kindeswohl", so Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Familienrechtskommission des djb. Rund 2,09 Millionen Mütter und etwa 435.000 Väter waren laut djb im Jahr 2020 alleinerziehend. Eine den Vorschlägen der Unterhaltskommission entsprechende Gestaltung der Düsseldorfer Tabelle würde vor allem die deutlich stärker von Armut bedrohten Haushalte alleinerziehender Mütter treffen. Schon jetzt müssten zu viele betreuende Mütter aus ihren eigenen Einkünften weit über die Grenzen des Selbstbehalts hinaus Finanzierungslücken für ihre Kinder schließen. Sie können keine Beträge bis zur Selbstbehaltsgrenze für den eigenen Bedarf zurücklegen – anders als die unterhaltspflichtigen Väter. Eine weitere Belastung der oft in der Teilzeitfalle sitzenden betreuenden Elternteile müsse dringend vermieden werden.

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2021.