Mittwoch, 28.7.2021
Cum-Ex-Geschäfte erfüllen Tatbestand der Steuerhinterziehung

Die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage sogenannter Cum-Ex-Geschäfte erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Dies hat der Bundesgerichtshof heute klargestellt und im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafverfahren ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt. Der BGH entschied zudem, dass die Gewinne aus den Geschäften eingezogen werden können.

Mehr lesen
Mittwoch, 9.6.2021
Angeklagter will nicht zu Cum-Ex-Prozess kommen

Ein wegen Cum-Ex-Steuerdeals angeklagter Ex-Banker will nicht zu einem Strafprozess nach Bonn kommen, sondern in seinem Heimatland Schweiz bleiben. Einen entsprechenden Anwaltsbrief habe man erhalten, sagte eine Sprecherin des Bonner Landgerichts am 08.06.2021. Zunächst bleibe der für Dienstag geplante Verhandlungsauftakt als Termin bestehen, die zuständige Kammer berate aber über das weitere Vorgehen in dem Verfahren.

Mehr lesen
Mittwoch, 2.6.2021
Cum-Ex: Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank

In einem weiteren Verfahren zu den umstrittenen "Cum-Ex"-Deals ist ein ehemaliger Mitarbeiter der Warburg-Bank wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht Bonn gegen den Ex-Banker die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 100.000 Euro als Gesamtschuldner an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr lesen