Cum-Ex: Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank

In einem weiteren Verfahren zu den umstrittenen "Cum-Ex"-Deals ist ein ehemaliger Mitarbeiter der Warburg-Bank wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht Bonn gegen den Ex-Banker die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 100.000 Euro als Gesamtschuldner an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Warburg-Bank sieht keine eigenen Gesetzesverstöße

Von der Haftstrafe gelten wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zwei Monate als bereits vollstreckt. Die Warburg-Bank erklärte nach der Urteilsverkündung, die Entscheidung überrasche nach den Festlegungen vom März 2020 nicht. "Die vorrangige Verantwortung der inländischen Depotbanken und der Initiatoren der Geschäfte wird nicht ausreichend berücksichtigt", erklärte sie. "Ob das Urteil angesichts zahlreicher verworfener Befangenheitsanträge und abgelehnter Beweisanträge einer etwaigen Revision standhält, ist fraglich." Bereits im Jahr 2020 hatte die Bank Steuerforderungen im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal beglichen, aber stets betont, dass die Nachforderungen ungerechtfertigt seien. Sie seien "nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen". Das Geldhaus betonte stets, sich bei allen Geschäften an die gesetzlichen Regeln gehalten zu haben.

BGH wird schon im Juni zum Themenkomplex verhandeln

Im März 2020 war in Bonn bereits das Urteil im allerersten Strafprozess um die umstrittenen "Cum-Ex"-Deals gefallen. Das Landgericht verurteilte damals zwei britische Aktienhändler zu Haftstrafen auf Bewährung. Am 15.06.2021 will der Bundesgerichtshof über die Revision verhandeln. Bis zu dem ersten Urteil war ungeklärt, ob "Cum-Ex"-Geschäfte nur steuerrechtlich unzulässig oder auch strafbar sind. Bei diesen Geschäften schoben Banken, Investoren und Fonds rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. Das Ziel: Steuern erstattet bekommen, die gar nicht gezahlt wurden.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2021 (ergänzt durch Material der dpa).