Freitag, 12.8.2022
Verbot der Corona-"Spaziergänge" in Koblenz und Andernach war rechtens

Die Städte Koblenz und Andernach durften Anfang 2022 die unangemeldeten "Spaziergänge" verbieten, mit denen gegen Corona-Maßnahmen protestiert wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit zwei am Freitag veröffentlichten Urteilen entschieden. Die zuständigen Behörden hätten aufgrund der Erfahrungen mit vorherigen Veranstaltungen davon ausgehen dürfen, dass Verstöße gegen geltende infektionsrechtliche Regelungen zu erwarten seien.

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Freitag, 28.1.2022
Verwaltungsgerichte in Beden-Württemberg beurteilen "Corona-Spaziergänge" unterschiedlich
Zwei Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg haben im einstweiligen Rechtsschutz zu sogenannten "Corona-Spaziergängen" entschieden. Während ein Eilantrag vor dem VG Karlsruhe gegen die Untersagung von "Corona-Spaziergängen" erfolgreich war, da der Stadt nach Ansicht des Gerichts mildere Mittel gegenüber dem präventiven Verbot unangemeldeter Versammlungen zur Verfügung stünden, scheiterte ein Eilantrag vor dem VG Freiburg, welches das Verbot für voraussichtlich angemessen hielt. Mehr lesen