Montag, 5.12.2022
Reiserücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände

Ein Reiseveranstalter kann seinen Anspruch auf eine Entschädigung bereits dann verlieren, wenn vor Antritt der Fahrt außergewöhnliche Umstände vorliegen, die prognostisch eine erhebliche Gefahr für ihre Durchführung oder für die Anreise darstellen könnten. Der Bundesgerichtshof hat zugunsten einer Touristin entschieden, deren Hinflug in den Urlaub im März 2020 über den damals gesperrten Flughafen Mailand hätte führen sollen.

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Mittwoch, 31.8.2022
BGH zur Frage von Stornogebühren bei Reiserücktritt wegen Corona

Der Bundesgerichtshof hatte in drei Fällen darüber zu entscheiden, ob Reiseveranstalter von Reisenden, die vor Beginn von für den Sommer 2020 geplanten Pauschalreisen wegen Corona zurückgetreten waren, eine Entschädigung (Stornogebühren) fordern können. Dies hängt nach den Entscheidungen von den Umständen des Einzelfalls ab. Im Fall einer 84-jährigen Frau mit vorgeschädigter Lunge, die im Januar 2020 eine Donaukreuzfahrt gebucht hatte, bejahte der BGH einen kostenfreien Rücktritt. In den beiden anderen Fällen verwies der BGH die Sache an das Landgericht zurück beziehungsweise setzte das Verfahren aus, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.

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