Montag, 11.7.2022
Amtshaftungsklage der BayWa gegen BKartA endgültig gescheitert

Der Agrarhandelskonzern BayWa ist mit seiner Amtshaftungsklage gegen das Bundeskartellamt (BKartA) wegen Benachteiligung in einem Pflanzenschutz-Kartellverfahren um Preisabsprachen, in dem gegen die BayWa ein Millionen-Bußgeld verhängt worden war, auch in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Dies hat die Kartellbehörde mitgeteilt.

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Freitag, 10.6.2022
Spritpreise: Kartellamt leitet Untersuchung ein

Das Bundeskartellamt will mehr Transparenz in die Preissetzung der Mineralölkonzerne bringen. Wie es am Freitag mitteilte, hat es eine Untersuchung der Raffinerie- und Großhandelsebene eingeleitet. Die Preise seien phasenweise bei Raffinerie und Tankstelle gestiegen, obwohl der Rohölpreis nicht im selben Maße gestiegen sei. "Wenn wir Hinweise auf illegales Verhalten vorfinden, werden wir das konsequent verfolgen", sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt.

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Montag, 11.10.2021
Neue Leitlinien des Bundeskartellamtes zu Kronzeugenprogramm und Bußgeldzumessung
Das Bundeskartellamt hat neue Leitlinien für das Kronzeugenprogramm und für die Bußgeldzumessung in Kartellverfahren veröffentlicht. Kronzeugen spielten bei der Aufdeckung und Verfolgung illegaler Kartelle eine entscheidende Rolle, so der Präsident des Kartellamtes Andreas Mundt. Nun könnten betroffene Unternehmen leichter einschätzen, was auf sie zukommt und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung vom Bußgeld oder eine erhebliche Reduktion in Betracht kommt. Mehr lesen
Dienstag, 18.5.2021
BKartA leitet weiteres Verfahren gegen Amazon ein

Das Bundeskartellamt hat heute ein neues Verfahren gegen Amazon nach den im Januar in Kraft getretenen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet. In einem ersten Schritt wird nun zunächst geprüft, ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Im Fall einer Bejahung könnten dann Verhaltensweisen untersucht und gegebenenfalls untersagt werden.

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Donnerstag, 14.1.2021
Kartellamt kann schärfer gegen Digitalkonzerne vorgehen

Die Kartellbehörden können künftig schärfer gegen mögliche Wettbewerbsverstöße der großen Digitalkonzerne wie Amazon, Google und Facebook vorgehen. Der Bundestag stimmte am 14.01.2021 in dritter Lesung der seit Monaten diskutierten Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu. Nun kann das Bundeskartellamt leichter gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen ihre Position ausnutzen.

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