Amtshaftungsklage der BayWa gegen BKartA endgültig gescheitert

Der Agrarhandelskonzern BayWa ist mit seiner Amtshaftungsklage gegen das Bundeskartellamt (BKartA) wegen Benachteiligung in einem Pflanzenschutz-Kartellverfahren um Preisabsprachen, in dem gegen die BayWa ein Millionen-Bußgeld verhängt worden war, auch in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Dies hat die Kartellbehörde mitgeteilt.

Bußgelder gegen Pflanzenschutz-Kartell verhängt

Ursprünglich hatte die BayWa auf Zahlung von rund 73 Millionen Euro Schadensersatz geklagt. Der Klage war ein Kartellverfahren des Amtes vorausgegangen, in dem Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 157 Millionen Euro gegen acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche – unter ihnen die BayWa – verhängt worden waren. Laut BKartA-Präsident Andreas Mundt hatten die Unternehmen Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf an Einzelhändler und Endkunden in Deutschland getroffen.

BayWa rügte Benachteiligung gegenüber Mitkartellanten

Mundt zufolge hatten sämtliche betroffene Großhändler, auch die BayWa, während des Verfahrens mit dem BKartA kooperiert, bei der Aufklärung der Tat mitgewirkt und schließlich einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sogenanntes Settlement) zugestimmt. Im Nachgang zum behördlichen Bußgeldverfahren habe die BayWa dann Amtshaftungsklage beim LG Bonn erhoben. Die BayWa habe dem BKartA einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz vorgeworfen, weil das Amt zu Beginn der Ermittlungen drei Mitkartellanten auf einen anonymen Hinweis angesprochen und angeregt hatte, den Vorgang intern aufzuklären und eventuell einen Kronzeugenantrag zu stellen. Die Klage war bereits in den Vorinstanzen, vor dem LG Bonn und dem OLG Köln, gescheitert.

Redaktion beck-aktuell, 11. Juli 2022.