Das Bundesjustizministerium will notarielle Urkunden in Zukunft auch elektronisch ermöglichen – etwa per Unterschriftenpad - und hat dazu einen Referentenentwurf veröffentlicht. Ziel ist ein vollständig digitales Verfahren ohne Medienbruch.
Mehr lesenEin Notar darf den Verkauf von Geschäftsanteilen seiner Frau nicht beurkunden – auch nicht, wenn seine Frau beim Notartermin von einem Dritten vertreten wird. Dem BGH ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars wichtig, er erlaubt keine Umgehung des Beurkundungsverbots.
Mehr lesenEin notariell beurkundeter Kaufvertrag, eine Verpflichtung der Bewohner zur Räumung des Hauses und eine Räumungsklage. Eigentlich eine simple Angelegenheit, oder? Nicht, wenn der neue Eigentümer das Haus dann faktisch an die Bewohner vermietet.
Mehr lesenDer EuGH stellt klar, dass die Beurkundung eines Wohnungskaufvertrags keine verbotene Rechtsberatungsdienstleistung im Sinne der Russland-Sanktionen der EU ist. Notare erfüllen ihnen vom Staat übertragene Aufgaben, erklärt Maximilian Wosgien. Und betont: Unabhängige Rechtsberatung erbringen sie schon.
Mehr lesenDerzeit ist für Beurkundungen noch viel Papier erforderlich, auch wenn die dahinter stehenden Geschäfte vielfach schon elektronisch abgeschlossen werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will dies ändern und eine elektronische Präsenzbeurkundung einführen. Dazu liegt jetzt ein Referentenentwurf vor.
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