Elektronisch beurkunden: Neues Gesetz soll Digitalisierung voranbringen

Das Bundesjustizministerium will notarielle Urkunden in Zukunft auch elektronisch ermöglichen – etwa per Unterschriftenpad - und hat dazu einen Referentenentwurf veröffentlicht. Ziel ist ein vollständig digitales Verfahren ohne Medienbruch.

Nach deutschem Recht ist für viele Rechtsgeschäfte – etwa beim Grundstückskauf, bei Eheverträgen oder GmbH-Gründungen – eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Diese erfolgt bislang zwingend in Papierform, obwohl Verwahrung und Vollzug längst elektronisch laufen. Dies führt zu einem doppelten Medienwechsel: Urkunden werden ausgedruckt, unterzeichnet und anschließend wieder eingescannt.

Der Gesetzentwurf will diesen Bruch beseitigen. Zukünftig soll die Urkundsperson die Niederschrift unmittelbar als elektronisches Dokument erstellen. Die Beteiligten können das Dokument dann elektronisch unterzeichnen – entweder mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder auf einem Hilfsmittel wie einem Touchscreen oder Unterschriftenpad.

"Endlich auf der Höhe der Zeit"

Justizministerin Stefanie Hubig sprach von einem "wichtigen Baustein bei der Digitalisierung unserer Rechtsordnung". Die geplante Neuerung bringe das Beurkundungsverfahren "endlich auf die Höhe der Zeit". Es sei "unnötig umständlich", dass Urkunden bislang auf Papier erstellt, dann aber elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet würden.

Zur technischen Umsetzung soll die Bundesnotarkammer ein bundeseinheitliches Signatursystem für elektronische Präsenzbeurkundungen bereitstellen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Notarinnen und Notaren die notwendige Software flächendeckend und niedrigschwellig zur Verfügung steht.

Elektronische Beglaubigung und Zugangswirkung

Auch die Beglaubigung elektronischer Unterschriften soll vereinfacht werden: Künftig sollen eigenhändig geleistete Unterschriften, die auf einem elektronischen Hilfsmittel angebracht werden, beglaubigt werden können.

Zudem soll künftig der Zugang einer elektronisch beglaubigten Abschrift ausreichen, um die Wirksamkeit einer Erklärung herbeizuführen. Dies betrifft etwa die elektronische Übermittlung von Erbausschlagungserklärungen an Nachlassgerichte.

Stellungnahmen können bis zum 27. Juni abgegeben werden. Ein ähnlicher Gesetzesentwurf war bereits in der vorherigen Legislaturperiode gescheitert. Der nun vorgelegte Entwurf ist punktuell überarbeitet worden, sie können ihn hier einsehen.

Redaktion beck-aktuell, cil, 13. Juni 2025.

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