Dienstag, 21.6.2022
Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung ohne Betriebsratsbeschluss

Dem Betriebsrat kann das Handeln seines Vorsitzenden nicht nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht zugerechnet werden, wenn er ohne ordnungsgemäße Beschlussfassung über seine Bevollmächtigung eine Betriebsvereinbarung abschließt. Das Bundesarbeitsgericht betonte, dass dieser bei Abschluss einer derartigen Abmachung zudem die Nebenpflicht habe, dem Arbeitgeber auf Verlangen zeitnah eine Abschrift der Sitzungsniederschrift auszuhändigen.

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Mittwoch, 6.4.2022
Individuelle oder betriebliche Altersversorgung?

Schließt ein Betrieb eine Betriebsvereinbarung, mit der sie die betriebliche Altersversorgung regelt, sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer hierin integriert. Das Bundesarbeitsgericht erlaubt eine Abweichung von einer nicht als Betriebsvereinbarung geregelten Versorgungszusage durch Individualabrede nur, wenn diese den betroffenen Mitarbeiter nicht benachteiligt. Bei einer Abweichung von rund 81.000 Euro von drei Jahren liege eindeutig eine Schlechterstellung vor.

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Mittwoch, 29.7.2020
Von Zustimmung der Beschäftigten abhängige Betriebsvereinbarung unwirksam

Arbeitgeber und Betriebsrat dürfen die Geltung einer Betriebsvereinbarung nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen. Eine solche Regelung widerspreche den Strukturprinzipien der Betriebsverfassung, die eine normative Wirkung für Betriebsvereinbarungen vorsehen, betonte das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluss vom 28.07.2020.

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