Dienstag, 21.6.2022
Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung ohne Betriebsratsbeschluss

Dem Betriebsrat kann das Handeln seines Vorsitzenden nicht nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht zugerechnet werden, wenn er ohne ordnungsgemäße Beschlussfassung über seine Bevollmächtigung eine Betriebsvereinbarung abschließt. Das Bundesarbeitsgericht betonte, dass dieser bei Abschluss einer derartigen Abmachung zudem die Nebenpflicht habe, dem Arbeitgeber auf Verlangen zeitnah eine Abschrift der Sitzungsniederschrift auszuhändigen.

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