Wird ein Tier verletzt, so kann es sein, dass der Schädiger Behandlungskosten zu ersetzen hat, die den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. Dies unterstrich das Oberlandesgericht Celle und verurteilte die Halterin eines Hundes zum Ersatz der Behandlungskosten für ein Pferd, welches von dem Hund über eine weite Strecke gejagt wurde, dabei mehrfach stürzte und sich schwere Verletzungen zuzog. Ein Halter trage Verantwortung für ein Tier als Mitgeschöpf.
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