Freitag, 12.5.2023
Keine Fiktion unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch Urlaubsgewährung

Wird einem Arbeitnehmer und gleichzeitig beurlaubten Bundesbeamten für die Zeit nach Ablauf seines befristeten Arbeitsverhältnisses Urlaub gewährt, liegt darin keine stillschweigende Verlängerung der Beschäftigung auf unbestimmte Zeit. Laut Bundesarbeitsgericht hat er dadurch nicht unmittelbar über das Befristungsende hinaus Arbeitsleistungen erbracht.

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Montag, 26.9.2022
Unwirksame Befristung bei unzureichender Beteiligung des Personalrats

Wird ein Personalrat bei einem befristeten Arbeitsverhältnis von Lehrkräften für besondere Aufgaben nicht ordnungsgemäß beteiligt, ist die Befristung unwirksam. Laut Bundesarbeitsgericht ist dessen frühe Beteiligung mit Blick auf die vielfältigen Befristungsgründe dieser Angestellten bereits bei Erstbefristung gerechtfertigt. Die richtige Durchführung ist vom beklagten Land darzulegen.

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Mittwoch, 13.4.2022
Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift

Eine eingescannte Unterschrift reicht für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages nicht aus, auch dann nicht, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen wird. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Denn Schriftform im Sinn des § 126 BGB erfordere eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Auch führe eine spätere eigenhändige Unterzeichnung nicht zur Wirksamkeit der Befristung.

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Donnerstag, 13.1.2022
Befähigungsnachweis für Lehrkräfte für Katholische Religion kein sachlicher Befristungsgrund

Bei befristet beschäftigten Lehrkräften im Fach Katholische Religion stellt das Erfordernis eines von einer kirchlichen Stelle ausgestellten Befähigungsnachweises keinen "sachlichen Grund" nach § 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge dar, der eine Verlängerung der Verträge rechtfertigt. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Italien entschieden.

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Montag, 4.10.2021
Keine Befristung für studentische Hilfskraft bei IT-Servicetätigkeit

Die Befristung eines Arbeitsvertrags zwischen einer studentischen Hilfskraft und einer Hochschule, wonach Servicetätigkeiten zu erbringen sind, ist unzulässig. Derartige Aktivitäten sind laut Bundesarbeitsgericht nur dann wissenschaftliche Hilfstätigkeiten, wenn durch ihre Verrichtung wissenschaftliche Arbeit anderer in Forschung und Lehre unmittelbar unterstützt wird. IT-Dienstleistungen zählten nicht dazu.

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Donnerstag, 7.5.2020
Corona: Neuregelungen für Studenten und Wissenschaftler beschlossen

Der Bundestag hat am 07.05.2020 Anreize für BAföG-Empfänger beschlossen, in der Corona-Pandemie in systemrelevanten Bereichen auszuhelfen. Für Wissenschaftler werden zudem Regeln zur Befristung von Verträgen gelockert, sodass beispielsweise Forschungsprojekte, die sich wegen der aktuellen Ausnahmesituation verzögern, weitergeführt werden können.

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