Mittwoch, 29.3.2023
"Mobbing" als Schadenersatz auslösende Fürsorgepflichtverletzung des Dienstherrn

Ein Beamter kann Anspruch auf Schadenersatz gegen seinen Dienstherrn haben, wenn dieser seine Fürsorgepflicht dadurch verletzt, dass er ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren – insbesondere durch Vorgesetzte – zulässt. Ob dies der Fall ist, kann nur aufgrund einer Gesamtschau der in Rede stehenden Geschehnisse beurteilt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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Dienstag, 15.11.2022
Kein Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines Beamten

Wird ein wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzter Beamter wieder dienstfähig, muss er auf Antrag reaktiviert werden, sofern dem nicht ausnahmsweise zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Die Reaktivierung dürfe zwar grundsätzlich nicht hinausgeschoben werden, bis tatsächlich ein adäquater Dienstposten gefunden sei, entschied heute das Bundesverwaltungsgericht. Vorliegend stehe jedoch dem klagenden Beamten mangels Verschuldens des Dienstherrn kein Schadensersatz zu.

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Donnerstag, 20.1.2022
Disziplinarverfügung bei nur teilweise erwiesenen Pflichtverstößen

Mehrere Dienstvergehen eines Staatsdieners sollen nach Möglichkeit durch eine einheitliche Disziplinarmaßnahme geahndet werden. Das Disziplinargericht kann dabei laut Bundesverwaltungsgericht eine behördlich ausgesprochene Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auch dann aufrechterhalten, wenn es einzelne Handlungen für nicht erwiesen hält. Entscheidend sei, dass die übriggebliebenen Vorwürfe die Maßnahme rechtfertigten.

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Mittwoch, 8.12.2021
Krankgeschriebener Polizist durfte keiner Nebentätigkeit nachgehen

Ein Polizeibeamter, der über mehr als ein Jahr krankheitsbedingt nicht zum Dienst erscheint, zugleich aber als Ausschankhilfe in dem von seiner Familie betriebenen Restaurant arbeitet, kann aus dem Dienst entfernt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Nach Ansicht des Gerichts hat der Beamte mit seiner Nebentätigkeit ein schweres Dienstvergehen begangen.

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Mittwoch, 1.12.2021
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hauptstadtzulage

Ein Beamter, der sich bei der sogenannten Hauptstadtzulage ungleich behandelt sieht, ist mit seiner Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gescheitert. Der VerfGH erachtete die Beschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung bereits für unzulässig.

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Dienstag, 23.2.2021
Zivilrechtsweg bei Gesamtschuldnerausgleich unter Beamten eröffnet

Der gesamtschuldnerische Ausgleich zwischen Beamten ist privatrechtlicher Natur. Für seine Geltendmachung sind daher die Zivilgerichte zuständig. Der Rechtsweg bezüglich des Ausgleichsanspruchs richtet sich laut Bundesgerichtshof allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen den unmittelbar Beteiligten.

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