Solange die Papierakte bei einem Arbeitsgericht noch führt, kann auch eine Word-Datei über das beA eingereicht werden – wenn das Gericht sie ausdruckt. Ob der Kammervorsitzende mit der Zeit gegangen ist und bereits überwiegend die elektronische Akte benutzt, ist laut Bundesarbeitsgericht nicht entscheidend.
Mehr lesenEine strafrechtliche Revisionsschrift, die über das elektronische Postfach eines Kollegen einfach signiert übermittelt wird, ist unwirksam. Dies gilt laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn es sich um das Postfach des gegenüber der Anwaltskammer benannten Vertreters des Verteidigers handelt. Mit einer bloßen Übermittlung in Vertretung übernehme dieser keine Verantwortung für den Inhalt der Revision.
Mehr lesenEin nach Dienstschluss am Tag des Fristablaufs per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) übermittelter Fristverlängerungsantrag ist noch rechtzeitig gestellt. Berücksichtigt ein Gericht diesen nicht, kann darin laut Bundesverfassungsgericht ein Gehörsverstoß liegen. Verzögerungen der gerichtsinternen Weiterleitung könnten nicht zulasten der Partei gehen.
Mehr lesenEin Anwalt muss überprüfen, ob der Eingang seiner beA-Nachricht vom Gericht bestätigt wurde, und den Schriftsatz ansonsten erneut versenden. Unterlässt er dies, kann er nicht mit Wiedereinsetzung rechnen. Der Bundesgerichtshof hat nochmals ausführlich erläutert, was auf dem Bildschirm bei einer erfolgreichen Übermittlung tatsächlich zu sehen sein muss.
Mehr lesenEin Anwalt muss auch darauf achten, ob über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) der richtige Schriftsatz versandt wurde. Der Bundesgerichtshof hat die Wiedereinsetzung in einem Fall abgelehnt, bei dem bei genauer Prüfung des Dateinamens erkennbar gewesen wäre, dass nicht die Berufungsbegründung ans Gericht geschickt worden war.
Mehr lesenVergangene Woche wurden in mehreren Bundesländern Störungen des Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfaches (EGVP) gemeldet, in deren Folge die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Registergerichte über mehrere Tage nicht erreichbar waren. Was ist Rechtsanwälten zu raten, wenn das Fristende naht und ein Versand des Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nicht möglich ist?
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