Mittwoch, 5.2.2025
"Schriftsatz.pdf" ist leer: Ohne Überprüfung keine Wiedereinsetzung

Ein Anwalt versandte eine Berufungsschrift als Anhang "Schriftsatz.pdf" am Tag des Fristablaufs – streng nach Anleitung von Word über seine Anwaltssoftware zum beA. Bei Gericht kam ein leeres Blatt an. Der BGH versagte eine Wiedereinsetzung: Vor dem Senden müsse man die Datei überprüfen.

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Donnerstag, 16.1.2025
Einfache Signatur im Widerspruchsverfahren: Keine Abhilfe für Altfall

Ein Baurechtsanwalt hatte mit einfacher Signatur aus seinem beA Widerspruch über das elektronische Behördenpostfach erhoben. Was ab Anfang 2024 zulässig gewesen wäre, wahrte die elektronische Form nach einer Entscheidung des VGH Mannheim zu einem Widerspruch von 2022 damals nicht.

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Freitag, 10.1.2025
Syndikusrechtsanwälte in Verband können Schriftsätze per beA oder eBO einreichen

Syndikusrechtsanwälte, die für einen Verband Rechtsdienstleistungen gegenüber Verbandsmitgliedern erbringen, können sowohl das eigene besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als auch das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) des Verbands als sicheren Übermittlungsweg nutzen.

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Freitag, 22.11.2024
Durch den Bundesrat: Das beA-Verbot ans Finanzamt kommt

Das Jahressteuergesetz hat am Freitag den Bundesrat passiert. Darin enthalten: ein Verbot für Anwälte, über das beA mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Obwohl der Passus eigentlich gestrichen worden war, dürfen Anwälte jetzt bald nicht mehr per beA an die Finanzbehörden schreiben.

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Donnerstag, 21.11.2024
Gericht leitet Irrläufer per Post weiter: Formunwirksam wegen Verstoß gegen beA-Pflicht?

Wenn ein Gericht einen per beA eingegangen Irrläufer ausdruckt und per Post an das richtige Gericht weiterleitet, dann kommt der Schriftsatz auf keinen Fall als elektronisches Dokument an und ist damit immer formunwirksam. Diese Logik des OLG Stuttgart stieß beim BGH zum Glück nicht auf Gegenliebe.

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