Ein Anwalt versandte eine Berufungsschrift als Anhang "Schriftsatz.pdf" am Tag des Fristablaufs – streng nach Anleitung von Word über seine Anwaltssoftware zum beA. Bei Gericht kam ein leeres Blatt an. Der BGH versagte eine Wiedereinsetzung: Vor dem Senden müsse man die Datei überprüfen.
Mehr lesenEin Baurechtsanwalt hatte mit einfacher Signatur aus seinem beA Widerspruch über das elektronische Behördenpostfach erhoben. Was ab Anfang 2024 zulässig gewesen wäre, wahrte die elektronische Form nach einer Entscheidung des VGH Mannheim zu einem Widerspruch von 2022 damals nicht.
Mehr lesenSyndikusrechtsanwälte, die für einen Verband Rechtsdienstleistungen gegenüber Verbandsmitgliedern erbringen, können sowohl das eigene besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als auch das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) des Verbands als sicheren Übermittlungsweg nutzen.
Mehr lesenDas Jahressteuergesetz hat am Freitag den Bundesrat passiert. Darin enthalten: ein Verbot für Anwälte, über das beA mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Obwohl der Passus eigentlich gestrichen worden war, dürfen Anwälte jetzt bald nicht mehr per beA an die Finanzbehörden schreiben.
Mehr lesenWenn ein Gericht einen per beA eingegangen Irrläufer ausdruckt und per Post an das richtige Gericht weiterleitet, dann kommt der Schriftsatz auf keinen Fall als elektronisches Dokument an und ist damit immer formunwirksam. Diese Logik des OLG Stuttgart stieß beim BGH zum Glück nicht auf Gegenliebe.
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