Das Jahressteuergesetz hat am Freitag den Bundesrat passiert. Darin enthalten: ein Verbot für Anwälte, über das beA mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Obwohl der Passus eigentlich gestrichen worden war, dürfen Anwälte jetzt bald nicht mehr per beA an die Finanzbehörden schreiben.
Mehr lesenWenn ein Gericht einen per beA eingegangen Irrläufer ausdruckt und per Post an das richtige Gericht weiterleitet, dann kommt der Schriftsatz auf keinen Fall als elektronisches Dokument an und ist damit immer formunwirksam. Diese Logik des OLG Stuttgart stieß beim BGH zum Glück nicht auf Gegenliebe.
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