Asylbewerber, die gegen ihre Wohnsitzauflage verstoßen, haben keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen im Kirchenasyl, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Diese gibt es nur, wenn sie in das zugewiesene Wohngebiet zurückkehren, selbst wenn sie dafür das Kirchenasyl verlassen müssen.
Sucht ein Asylsuchender in Räumlichkeiten einer Kirchengemeinde Schutz, verhält er sich mit Blick auf ihm zustehende Leistungen nicht rechtsmissbräuchlich. Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts wird die Umsetzung der Ausreiseverpflichtung weder durch das Verhalten der Kirche noch des Ausländers unmöglich. Faktisch verzichte der Staat auf die Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Mehr lesenSind die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die alleinstehende Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften erhalten, mit dem Grundgesetz vereinbar? Das Sozialgericht Düsseldorf zweifelt daran und hat das Bundesverfassungsgericht um Klärung dieser Frage gebeten. Es hält es für verfassungswidrig, dass alleinstehende Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften weniger Geld erhalten als außerhalb solcher Einrichtungen Lebende.
Mehr lesenVerlängert ein Asylbewerber seinen Aufenthalt im Bundesgebiet rechtsmissbräuchlich, indem er während längerer Inanspruchnahme des Kirchenasyls seinen Aufenthaltsort nicht fortlaufend bekannt gibt, stehen ihm keine höheren Asylbewerberleistungen für besondere Fälle zu. Das hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen als Beschwerdeinstanz in einem Eilverfahren entschieden.
Mehr lesenDie Gewährung internationalen Schutzes durch Griechenland rechtfertigt keine Einschränkung der in Deutschland zu beanspruchenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zumindest solange ein Aufenthalt ausländerrechtlich hingenommen werde, sei die Einschränkung der existenziellen Bedarfsdeckung nicht durch eine bestehende Ausreisemöglichkeit gerechtfertigt, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 27.03.2020.
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