Verlängert ein Asylbewerber seinen Aufenthalt im Bundesgebiet rechtsmissbräuchlich, indem er während längerer Inanspruchnahme des Kirchenasyls seinen Aufenthaltsort nicht fortlaufend bekannt gibt, stehen ihm keine höheren Asylbewerberleistungen für besondere Fälle zu. Das hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen als Beschwerdeinstanz in einem Eilverfahren entschieden.
Mehr lesenDie Gewährung internationalen Schutzes durch Griechenland rechtfertigt keine Einschränkung der in Deutschland zu beanspruchenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zumindest solange ein Aufenthalt ausländerrechtlich hingenommen werde, sei die Einschränkung der existenziellen Bedarfsdeckung nicht durch eine bestehende Ausreisemöglichkeit gerechtfertigt, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 27.03.2020.
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