Arbeitszeitmodelle wie Homeoffice und mobiles Arbeiten sind nach dem Stechuhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem letzten Jahr nicht passé. "Das Urteil schafft Vertrauensarbeitszeitmodelle nicht ab", verteidigte BAG-Präsidentin Inken Gallner die Grundsatzentscheidung gegenüber Arbeitgeberverbänden im Rahmen der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt am 08.02.2023. Für 2023 kündigte sie weitere Grundsatzurteile an.
Mehr lesenDie Arbeitszeiten von Millionen Arbeitnehmern in Deutschland müssen nach Auffassung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, schon jetzt systematisch erfasst werden. Das sei unabhängig von der geplanten Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes durch das sogenannte Stechuhr-Urteil des BAG von September 2022 (NZA 2022, 1616) entschieden, sagte Gallner am Mittwoch bei der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt.
Mehr lesenBundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im kommenden Jahr zeitnah die Reform des Arbeitszeitgesetzes vorlegen. “Wir werden praxistaugliche Lösungen vorlegen“, sagte Heil heute der “Rheinischen Post“. “Es geht nicht darum, die Stechuhr wieder einzuführen, es gibt heute auch digitale Möglichkeiten.“
Mehr lesenDas Bundesarbeitsgericht hat sein wegweisendes Urteil am Wochenende begründet. Nun ist klar: Arbeitgeber müssen künftig die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Verbände warnen aber vor realitätsfernen Vorgaben im Arbeitsalltag. "Zu einer guten Arbeit gehört auch eine flexible Arbeitszeit", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, am Montag.
Mehr lesenNachdem das Bundesarbeitsgericht mit Grundsatzentscheidung vom 13.09.2022 beschlossen hat, dass Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun Vorschläge für eine Umsetzung dieser Pflicht in Aussicht gestellt. Zunächst müsse sein Ministerium aber den Beschluss und die Begründung dazu auswerten, sagte Heil gegenüber der Presse.
Mehr lesenEine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, jede Arbeitsstunde der Beschäftigten zu erfassen, wird von Arbeitgeber-Vertretern skeptisch bewertet. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 14.09.2020 deutlich. Zur Diskussion standen ein Gesetzentwurf zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes der AfD (BT-Drs. 19/1841) sowie ein Antrag der Linken (BT-Drs. 19/17134) und ein Antrag der Grünen (BT-Drs. 19/20585).
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