BAG-Präsidentin: Arbeitszeiterfassung schon jetzt Pflicht

Die Arbeitszeiten von Millionen Arbeitnehmern in Deutschland müssen nach Auffassung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, schon jetzt systematisch erfasst werden. Das sei unabhängig von der geplanten Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes durch das sogenannte Stechuhr-Urteil des BAG von September 2022 (NZA 2022, 1616) entschieden, sagte Gallner am Mittwoch bei der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt.

Alle rund 41 Millionen abhängig Beschäftigten betroffen

"Das Ob ist entschieden. Das Wie der Arbeitszeiterfassung liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers." Gallner räumte ein, dass das Urteil, das einige Arbeitsrechtler als Paukenschlag bezeichnet hatten, angesichts des Trends zu Homeoffice, mobilem Arbeiten und flexiblen Arbeitszeiten äußerst strittig diskutiert werde. Schließlich gehe es um eine Entscheidung, von der quasi alle rund 41 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland betroffen seien.

Keine Einschränkungen für verschiedene Arbeitszeitmodelle

Im Gegensatz zu einigen Arbeitgebervertretern sieht die BAG-Präsidentin durch die Erfassungspflicht aber keine Einschränkungen für verschiedene Arbeitszeitmodelle. "Das Urteil schafft Vertrauensarbeitszeitmodelle nicht ab." Auch dabei seien die geltenden Regeln wie eine elfstündige Ruhezeit pro Tag einzuhalten.

Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2023 (dpa).