Heil kündigt praxistaugliche Arbeitszeitreform an

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im kommenden Jahr zeitnah die Reform des Arbeitszeitgesetzes vorlegen. “Wir werden praxistaugliche Lösungen vorlegen“, sagte Heil heute der “Rheinischen Post“. “Es geht nicht darum, die Stechuhr wieder einzuführen, es gibt heute auch digitale Möglichkeiten.“

Arbeitsminister lehnt Abschaffung des Acht-Stunden-Tages ab

Eine von den Arbeitgebern geforderte Abschaffung des starren Acht-Stunden-Tages im Zuge der Reform lehnte Heil ab. “Arbeitszeitgesetze dienen dem gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten. Deshalb kann Arbeitszeitpolitik nicht Wünsch-Dir-was-vor-Weihnachten von Interessengruppen sein“, sagte Heil.

"Burn-Out ist keine Modeerscheinung"

"Das deutsche Arbeitszeitgesetz ist übrigens flexibler als einige behaupten", so Heil weiter. "Unter dem Dach von Tarifverträgen gibt es heute schon sehr flexible Arbeitszeitregelungen. Sie müssen aber zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten fair ausgehandelt werden." Man dürfe auch nicht vergessen, dass psychische Erkrankungen wie Burn-Out in der Gesellschaft zunähmen, das sei keine Modeerscheinung. Das habe auch mit der Arbeitszeitverdichtung und permanenter Erreichbarkeit zu tun.

BAG fordert verlässliche Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht hatte unlängst vorgegeben, dass die Arbeitszeiten in jedem deutschen Betrieb transparent und nachprüfbar aufgezeichnet werden müssen (Beschluss vom 13.09.2022, BeckRS 2022, 25477). Aus der Begründung der Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung vom September geht hervor, dass Arbeitgeber künftig ein “objektives, verlässliches und zugängliches System“ einführen müssen, “mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Das Gericht bezieht sich dabei auf das Urteil zur Arbeitszeiterfassung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019 (Az.: C-55/18, BeckRS 2019, 8402).

Redaktion beck-aktuell, 15. Dezember 2022 (dpa).