Zu der Frage, wie man nachweisen kann, wann und wo man sich mit dem Covid-19-Virus infiziert und damit einen Arbeitsunfall erlitten hat, legte das SG Potsdam die Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zugrunde. Daran müsse sich die Unfallversicherung festhalten lassen.
Mehr lesenErleidet eine Schülerin während einer Unterrichtsveranstaltung im Homeschooling einen Unfall, kann dies ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung sein. Dies hat das Sozialgericht München entschieden. Für die Arbeit im Homeoffice habe der Gesetzgeber dies inzwischen klargestellt. Entsprechendes müsse für das Homeschooling gelten.
Mehr lesenDamit eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, ist der Nachweis einer Infektion der in Frage kommenden Indexperson durch einen zeitnahen Erreger-Nachweistest erforderlich. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden und die Klage einer Betreuungskraft der Dekan-Ernst-Schule in Grünstadt auf Anerkennung ihrer Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall abgewiesen.
Erleidet der Arbeitnehmer einer Zimmerei dadurch Verletzungen, dass er sich während seiner Arbeit in einem Pool des Arbeitgebers erfrischt und dabei verunglückt, so kann dies ausnahmsweise einen Arbeitsunfall darstellen. Dies gelte zumindest dann, wenn das Bad im Pool mit allen anwesenden Kollegen inklusive des Chefs stattfinde und der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit diene, entschied das Sozialgericht München.
Mehr lesenStürzt eine Arbeitnehmerin auf dem Weg zum Briefkasten, liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn sie ihrem Betrieb die ärztliche Bescheinigung über die Dauer ihrer Erkrankung schicken wollte. Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass sich die Verletzte zweifelsfrei auf einem Betriebsweg befand. Sie habe ihrer gesetzlichen Pflicht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz nachkommen wollen.
Mehr lesenKommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar. Dies hält das Sozialgericht Berlin im Fall einer Prügelei wegen einer zugeparkten Betriebseinfahrt fest.
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