Wer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung als Projektjurist in einer Kanzlei tätig ist und für diese nach außen auftreten soll, kann jedenfalls bei einem nichtanwaltlichen Verleiher nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden. Laut Bundesgerichtshof ist die Tätigkeit für einen nichtanwaltlichen Arbeitgeber in dieser Konstellation mit der anwaltlichen Unabhängigkeit nicht in Einklang zu bringen. Arbeitgeberin sei hier die Zeitarbeitsfirma.
Mehr lesenWird ein Leiharbeitnehmer aus dem Ausland unerlaubt ins Inland überlassen, führt die Verletzung der Erlaubnispflicht nicht zur Unwirksamkeit des ausländischen Leiharbeitsvertrags. Das deutsche Arbeitsverhältnis darf dem Bundesarbeitsgericht zufolge hingegen bei Verstößen gegen das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht fingiert werden. Ein Nebeneinander von fortbestehendem Leiharbeitsverhältnis und fingiertem Arbeitsverhältnis sei nicht möglich.
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