In Zeiten des demografischen Wandels könnte die starre Altersgrenze von 70 Jahren jedenfalls für Anwaltsnotare verfassungswidrig geworden sein. Obwohl ein 71-jähriger Ex-Notar im Eilverfahren erfolglos war, hat das BVerfG nun Zweifel an der Regelung angemeldet. Martin W. Huff hat die mündliche Verhandlung verfolgt.
Mehr lesenDer EuGH hat bestätigt, dass die in § 5 BNotO vorgesehene Altersgrenze für Notare mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Warum die Altersgrenze keine unzulässige Diskriminierung darstellt, sondern ausschließlich legitime Zwecke verfolgt, erläutert Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel.
Mehr lesenAuch wenn ein angestellter Anwalt sich bis zum "Counsel" vorgearbeitet hat, bleibt er doch seinem Arbeitgeber verpflichtet. Mit diesem Argument sprach das KG einem Bewerber für ein Anwaltsnotariat in Berlin die nötige persönliche Unabhängigkeit ab.
Mehr lesenEine möglicherweise fehlerhafte Besetzung des Verwaltungsrats oder der Aufgabenkommission haben keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der notariellen Fachprüfung. Der Verwaltungsrat sei ein reines Kontrollorgan und damit nicht unmittelbar am Prüfungsverfahren beteiligt, hat der Bundesgerichtshof betont. Etwaige Ernennungs- und Besetzungsfehler ließen die Wirksamkeit seiner Verwaltungsentscheidungen unberührt.
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