Donnerstag, 13.8.2020
Altanschließer mit Verfassungsbeschwerden gegen Anschlussbeiträge für "Nachwendeinvestitionen" gescheitert

Mehrere Altanschließer in Mecklenburg-Vorpommern, deren Grundstücke bereits zu DDR-Zeiten an die Kanalisation angeschlossen waren, haben sich vor dem Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg gegen Anschlussbeiträge für sogenannte Nachwendeinvestitionen gewehrt. Das BVerfG sah in seinem Beschluss vom 29.06.2020 weder das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit noch das Gebot der Belastungsgleichheit verletzt.

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Dienstag, 11.8.2020
Altanschließer in Brandenburg scheitern mit Verfassungsbeschwerde

Es bleibt dabei: Sogenannte Altanschließer in Brandenburg können gezahlte Beiträge nicht aus Staats- und Amtshaftung zurückverlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 01.07.2020 das OLG Brandenburg bestätigt, das im Anschluss an den BGH in Altanschließerfällen eine vom OVG Brandenburg abweichende Auffassung zum Entstehen der Beitragspflicht nach alter Rechtslage vertreten hat. Das OLG habe dadurch auch nicht die Bindungswirkung des BVerfG-Beschlusses von 2015 missachtet.

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