Die Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach einem Wechsel des Aufgabenträgers verstößt gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, wenn hypothetische Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben. Anderenfalls würden Beitragspflichtige wegen eines immer weiter zurückliegenden Vorgangs letztlich doch dauerhaft im Unklaren gelassen, ob sie noch mit Belastungen rechnen müssen.
Mehr lesenEs bleibt dabei: Sogenannte Altanschließer in Brandenburg können gezahlte Beiträge nicht aus Staats- und Amtshaftung zurückverlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 01.07.2020 das OLG Brandenburg bestätigt, das im Anschluss an den BGH in Altanschließerfällen eine vom OVG Brandenburg abweichende Auffassung zum Entstehen der Beitragspflicht nach alter Rechtslage vertreten hat. Das OLG habe dadurch auch nicht die Bindungswirkung des BVerfG-Beschlusses von 2015 missachtet.
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