Das Betriebsausgabenabzugsverbot für die sogenannte neue Bankenabgabe ist ebenso verfassungsgemäß wie bei der “alten Bankenabgabe“. Auch der neuen Bankenabgabe komme ein vom Gesetzgeber gewollter Lenkungszweck zu, der die Anwendung des objektiven Nettoprinzips rechtfertigt, entschied das Finanzgericht Hamburg.
Mehr lesenDas Betriebsausgabenabzugsverbot in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG, das die sogenannte Bankenabgabe nach § 12 Abs. 2 RStruktFG a. F. betrifft, ist jedenfalls für Beitragsjahre bis einschließlich 2014 verfassungsgemäß und auch mit Unionsrecht vereinbar. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Verbot sei durch den Zweck, risikobehaftete Geschäftsmodelle zu minimieren, sachlich gerechtfertigt.
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