Donnerstag, 7.1.2021
BFH hält steuerliches Abzugsverbot für Bankenabgabe für verfassungsgemäß

Das Betriebsausgabenabzugsverbot in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG, das die sogenannte Bankenabgabe nach § 12 Abs. 2 RStruktFG a. F. betrifft, ist jedenfalls für Beitragsjahre bis einschließlich 2014 verfassungsgemäß und auch mit Unionsrecht vereinbar. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Verbot sei durch den Zweck, risikobehaftete Geschäftsmodelle zu minimieren, sachlich gerechtfertigt.

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