Fünf syrische Flüchtlinge, denen in Griechenland der internationale Schutzstatus zuerkannt worden war, bevor sie nach Deutschland weitergereist sind, dürfen derzeit nicht nach Griechenland abgeschoben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis unter Berücksichtigung der aktuellen Auskunftslage entschieden. Den Menschen drohe mangels staatlicher und sonstiger Hilfen das ernsthafte Risiko, obdachlos zu werden und in eine Situation extremer materieller Not zu geraten.
Mehr lesenEin Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht abgeschoben werden, wenn er bei Ausbleiben einer geeigneten Behandlung im Zielland dort der Gefahr einer raschen, erheblichen und unumkehrbaren Zunahme der mit dieser Krankheit verbundenen Schmerzen ausgesetzt wäre. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 22.11.2022 im Fall eines krebskranken russischen Staatsangehörigen entschieden.
Mehr lesenEin vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer genießt keinen Abschiebungsschutz, wenn er nach seiner Rückkehr in sein Heimatland in der Lage ist, seine elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen. Nicht entscheidend für die im Rahmen der Prüfung nationalen Abschiebungsschutzes anzustellende Gefahrenprognose ist, ob sein Existenzminimum im Herkunftsland nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21.04.2022 entschieden (Az.: 1 C 10.21).
Mehr lesenAlleinstehende, nicht vulnerable Personen, die in Bulgarien internationalen beziehungsweise subsidiären Schutz erhalten haben, dürfen dorthin rücküberstellt werden. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in vier am Dienstag ergangenen Urteilen klargestellt. Das Gericht betonte, dass es aufgrund neuer Erkenntnislage diesbezüglich nicht mehr an seiner Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 festhalte.
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