Der Rechtsausschuss hat sich am Mittwoch im Rahmen einer Anhörung mit dem Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung durch Abgeordnete befasst. Unter dem Strich begrüßten die Experten das Gesetzesvorhaben, forderten aber teilweise auch noch Nachbesserungen.
Mehr lesenKünftig soll, wer sein Abgeordnetenmandat und die damit verbundenen Beziehungen ausnutzt, auch strafbar sein, wenn er die Geschäfte nebenbei macht. Dafür soll nach einem am Dienstag abgesegneten Gesetzentwurf ein neuer Tatbestand sorgen, allerdings mit geringerem Strafmaß als die Abgeordnetenbestechung.
Mehr lesen