Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten wird schärfer bestraft

Bei den Maskenaffären in der Corona-Zeit gingen die Hauptakteure straffrei aus. Das geltende Recht gab eine Verurteilung nicht her. Deshalb wurde es jetzt geändert.

Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten wird künftig schärfer bestraft. So machen sich Abgeordnete strafbar, die ihre Stellung und das Prestige ihres Mandats nutzen, um gegen Bezahlung Einfluss zum Beispiel auf Ministerien auszuüben. Ihnen und denjenigen, die sie bestechen, droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Damit wird auch eine Konsequenz aus den Maskenaffären während der Corona-Pandemie gezogen.

Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstagabend mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und der AfD, einen zusätzlichen Paragrafen 108f ("unzulässige Interessenwahrnehmung") ins StGB aufzunehmen. Dessen Regeln gelten auch für Abgeordnete in Landtagen und im Europaparlament sowie für Mitglieder der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation. Die CDU/CSU-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung, weil sie manche Formulierungen als zu unscharf ansah.

Das StGB sah bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile kassierten, also etwa für eine Rede oder ein konkretes Abstimmverhalten im Bundestag. Nun wird die Strafbarkeit auf Fälle ausgeweitet, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Parlament zu tun haben.

SPD, Grüne und FDP reagierten mit ihrem Vorstoß vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der Frühphase der Corona-Pandemie dem Staat Maskengeschäfte vermittelt und dafür Millionenprovisionen kassiert. Gegen sie wurde später wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. Sie konnten dafür nach der bisher geltenden Rechtslage aber nicht bestraft werden. Die Ampel-Parteien hatten daher in ihrem Koalitionsvertrag eine Rechtsverschärfung vereinbart.

Redaktion beck-aktuell, mam, 26. April 2024 (dpa).