Straftatbestand soll wirksamer ausgestaltet werden
Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten." "Das müssen wir jetzt angehen", sagte die Fraktionschefin der Grünen, Britta Haßelmann, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Angesichts der schamlosen Selbstbereicherung einzelner Abgeordneter aus CDU/CSU mit Maskendeals seien viele Menschen zu Recht empört, dass diese Abgeordneten nun straffrei bleiben. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte dem RND, bei Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit handele es sich "um keine Lappalie, sondern um nunmehr ein Verbrechen".
Provisionen für Vermittlung beim Ankauf von Masken
Der BGH hatte jüngst mitgeteilt, dass er in der Maskenaffäre den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen einen bayerischen Landtagsabgeordneten und einen einstigen Bundestagsabgeordneten als nicht erfüllt ansieht. Die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein hatten in der ersten Phase der Corona-Pandemie beim Ankauf von Masken durch die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung vermittelt – und dafür üppige Provisionen erhalten. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz befand, das Gericht treffe keine Schuld. "Es musste auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen entscheiden. Diese reichen nicht aus. Das wurde nun noch einmal schmerzhaft deutlich", sagte von Notz dem "Tagesspiegel".
Auch CSU hält Gesetzesänderungen für notwendig
Die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen wird auch in der CSU gesehen. Die Entscheidung des BGH sei zu respektieren, das Handeln der beiden Politiker sei dennoch "grundfalsch" gewesen, sagte der Rechtsexperte der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Volker Ullrich, der "Augsburger Allgemeinen". "Mit der Krise Geld zu verdienen, mag nicht strafbar gewesen sein. Es bleibt aber politisch und moralisch verwerflich." Das Gesetz zur Abgeordnetenbestechlichkeit müsse daher verschärft werden. Wenn immer es einen direkten Mandatsbezug gebe und daraus Geschäfte entstünden, sollte es künftig von der Vorschrift umfasst sein, so Ulrich. Dafür werde er sich in der Unionsfraktion einsetzen.