Dienstag, 1.2.2022
Hessische Gewerbetreibende erfolgreich gegen 2G-Regel im Einzelhandel

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat gestern dem Eilantrag einer Gewerbetreibenden stattgegeben und entschieden, dass sie ihre Modehäuser ohne Anwendung der sogenannten 2G-Regelung, wie sie mit der der Coronavirus-Schutzverordnung vom 24.11.2021 eingeführt wurde, betreiben darf. Die Antragstellerin sei in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt. Das VG weist darauf hin, dass das Entfallen des Negativnachweises nur im Verhältnis zu den Ladengeschäften der Antragstellerin gilt.

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Montag, 24.1.2022
"2G-Regel" für Einzelhandel auch im Saarland außer Vollzug gesetzt

Auch im Saarland ist die 2G-Regelung im Einzelhandel bis auf Weiteres nicht mehr anzuwenden. Nach der beanstandeten Bestimmung war nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu Einzelhandelsgeschäften verwehrt. Ladenlokale, deren Angebot der Deckung des täglichen Bedarfes dient, waren ausgenommen. Das OVG hält diese Regelung für zu unbestimmt und gab dem Eilantrag mehrerer saarländischer Fachmärkte für Elektronikartikel auf vorläufige Außervollzugsetzung statt.

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Mittwoch, 5.1.2022
Eilantrag gegen hessische 2G-Regelung erfolglos

Für Innenbereiche von Schwimmbädern, gedeckte Sportstätten und für die Gastronomie gilt in Hessen auch weiterhin die 2G-Regelung. Nach einem am Dienstag ergangenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs wird die entsprechende Regelung in der Coronavirus-Schutzverordnung nicht außer Vollzug gesetzt. Der Antrag eines weder geimpften noch wissentlich genesenen Unternehmensberaters bleibt damit erfolglos.

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Montag, 3.1.2022
Gerichtsentscheidungen zu 2G-Regelung im Einzelhandel weiter uneinheitlich

Streitigkeiten um die 2G-Regelung im Einzelhandel beschäftigt weiter die Gerichte: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die brandenburgische 2G-Regelung im Einzelhandel bestätigt, der Verwaltungsgerichtshof München die bayerische 2G-Regelung in Bezug auf Bekleidungsgeschäfte gekippt. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Saarlouis gilt die saarländische 2G-Regelung speziell bei Woolworth nicht.

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Donnerstag, 23.12.2021
Eilanträge gegen saarländische 2-G-Regelung erfolglos

Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat mit zwei Beschlüssen vom 20.12.2021 zwei Eilanträge von Bürgern auf vorläufige Außervollzugsetzung mehrerer Bestimmungen der aktuellen saarländischen Corona-Verordnung zurückgewiesen. Die Antragsteller, eine Lehrerin und ein Geschäftsmann, hatten sich in Normenkontrollverfahren insbesondere gegen die eingeführte 2G-Regelung gewandt und jeweils eine Verletzung in ihren Grundrechten geltend gemacht.

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Woolworth scheitert mit Eilantrag gegen 2G-Regelung in NRW

Die Warenhauskette Woolworth GmbH ist mit einem Eilantrag gegen die 2G-Regelung im nordrhein-westfälischen Einzelhandel gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Maßnahme der geltenden Coronaschutzverordnung als verhältnismäßig und sachlich vertretbar bestätigt. Auch einen Gleichheitsverstoß gegenüber in dieser Hinsicht privilegierten Händlern für Grundbedarfe konnte das Gericht nicht feststellen.

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Mittwoch, 8.12.2021
AfD-Abgeordnete scheitern mit Verfassungsbeschwerde wegen 2G-Regeln

Zurzeit dürfen nach der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Übernachtungen in Hotels nur unter der 2G-Bedingung angeboten werden. Elf ungeimpfte und außerhalb Berlins lebende Bundestagsabgeordnete der AfD-Fraktion haben wegen dieser Regelung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie sehen sich in ihren Abgeordnetenrechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, weil sie dadurch an der Teilnahme bei der Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag am 08.12.2021 gehindert würden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde am Montag mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen.

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Montag, 22.11.2021
Theater Bonn darf "2G" für Besucher vorschreiben

Das Theater Bonn darf den Zugang zu seinen Vorführungen auf Geimpfte und Genesene beschränken (so genannte 2G-Regelung). Dies hat das Verwaltungsgericht Köln unter Verweis auf den Vorrang des Gesundheitsschutzes und Unsicherheiten der gegenwärtigen Testmethoden entschieden und damit den Eilantrag eines Bonner Bürgers abgelehnt.

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