Bei der Wettbewerbszentrale sind nach eigenen Angaben seit Anfang 2022 insgesamt 72 Beschwerden zu Werbung mit "gekauften" Kundenbewertungen eingegangen. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen mit Anreizen wie Gutscheinen oder Rabatten für das Verfassen einer Kundenbewertung geworben wird. 19 Werbemaßnahmen hat die Zentrale als irreführend erachtet und ist deshalb im Wege der Abmahnung eingeschritten.
Mehr lesenDie Wettbewerbszentrale macht nach zahlreichen bei ihr eingegangenen Beschwerden Unterlassungsansprüche wegen irreführender oder intransparenter Angaben auf Vergleichs- und Vermittlungsplattformen gegenüber verschiedenen Portalbetreibern aus dem Tourismusbereich, der Finanzbranche sowie aus dem Pflegesektor geltend. Über 70% der in die Prüfung einbezogenen 64 Portale würden in wettbewerbswidriger Weise agieren.
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