Vollmachten sollte man nur sehr bewusst vergeben - und später keinesfalls vergessen sie zu widerrufen. Das musste eine Empfängerin von Grundsicherungsleistungen vor dem LSG Niedersachsen-Bremen schmerzlich erfahren, die nun für den Betrug ihres früheren Freundes einstehen muss.
Der Prozess sieht verloren aus, der Gegenanwalt will sich nicht vergleichen – jetzt schnell seine Vollmacht rügen? Nach einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des KG hilft das nicht: Prozessrechte dürfen nicht missbraucht werden.
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