Die Forderung eines Jobcenters gegenüber einem Bevollmächtigten, die Vollmacht für den Widerspruch binnen dreizehn Tagen einzureichen, ist in jedem Fall zu kurz. Bevor das Rechtsmittel als unzulässig zurückgewiesen wird, muss die Behörde dem SG Ulm zufolge noch eine angemessene Zeit lang warten.
Mehr lesenVollmachten sollte man nur sehr bewusst vergeben - und später keinesfalls vergessen sie zu widerrufen. Das musste eine Empfängerin von Grundsicherungsleistungen vor dem LSG Niedersachsen-Bremen schmerzlich erfahren, die nun für den Betrug ihres früheren Freundes einstehen muss.
Der Prozess sieht verloren aus, der Gegenanwalt will sich nicht vergleichen – jetzt schnell seine Vollmacht rügen? Nach einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des KG hilft das nicht: Prozessrechte dürfen nicht missbraucht werden.
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