Montag, 18.7.2022
Verwertungsverbot bei verbotenen Vernehmungsmethoden gilt absolut

Das Verbot der Verwertung von Aussagen, die unter Einsatz verbotener Mittel zustande gekommen sind, gilt absolut und auch zugunsten von Mitbeschuldigten. Eine ausnahmsweise Verwertung von Angaben über andere Beteiligte als Aufklärungshilfe hält der Bundesgerichtshof für nicht möglich. Auf Basis einer unverwertbaren Einlassung könne sich das Gericht kaum davon überzeugen, dass die Behauptungen zutreffend seien.

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Montag, 22.6.2020
Verwertungsverbot begrenzt Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems

Das Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG überlagert und begrenzt laut Bundesverwaltungsgericht das für die Berechnung des Punktestandes maßgebliche Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems. Die Löschung einer Eintragung im Fahreignungsregister habe auch dann, wenn der Zeitpunkt der Löschung zwar nach dem maßgeblichen Tattag, aber vor dem der Ergreifen einer Maßnahme liegt, zur Folge, dass diese Eintragung nicht mehr berücksichtigt werden darf.

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