Eine Muslimin muss ihren Gesichtsschleier (Niqab) beim Autofahren ablegen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies die Klage der Frau auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung ab. Eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung sei nicht gegeben.
Mehr lesenDas Tragen eines Gesichtsschleiers beim Führen eines Kraftfahrzeugs bleibt vorerst verboten. Der Eilantrag einer Muslima aus Düsseldorf, die aus religiösen Gründen auch am Steuer ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Niqab bedecken möchte, blieb am Donnerstag beim Oberverwaltungsgericht Münster erfolglos. Nach Ansicht des Gerichts durfte die Bezirksregierung eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verweigern.
Mehr lesenDas bei einer Volksabstimmung in der Schweiz angenommene Verhüllungsverbot ist im Hinblick auf die Menschenrechte problematisch. Das sagte eine Sprecherin des UN-Menschenrechtsbüros am Dienstag in Genf. "Die Schweiz gehört jetzt zu einer kleinen Zahl von Ländern, in denen die aktive Diskriminierung von Musliminnen rechtens ist", kritisierte Sprecherin Ravina Shamdasani. Die Abstimmungskampagne sei mit deutlich fremdenfeindlichen Untertönen geführt worden.
Mehr lesenNach Frankreich, Österreich und anderen europäischen Ländern verbietet auch die Schweiz muslimischen Frauen künftig die Verschleierung mit Nikab oder Burka in der Öffentlichkeit. Bei einer Volksabstimmung sprachen sich die Schweizer knapp mit 51,21% für das Verbot aus. An der Abstimmung hatte aber nur gut die Hälfte der Schweizer überhaupt teilgenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 51,4%. Die Regierung hatte für eine Ablehnung geworben.
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