Eine Muslimin darf beim Autofahren keinen Niqab tragen – es sei denn, ihr ist das ausnahmsweise genehmigt worden. Der VGH Kassel verweist auf das für Kraftfahrzeugführer geltende Verhüllungsverbot.
Weil sie mit einem Gesichtsschleier bei einem Verkehrsverstoß nicht zweifelsfrei zu identifizieren sei, darf eine Muslima ihren Niqab nicht am Steuer tragen. Eine Ausnahmegenehmigung sei ihr zu Recht verweigert worden, hat das VG Berlin entschieden. Bei der Argumentation hält es sich ans OVG.
Mehr lesenIn Deutschland ist es verboten, verhüllt Auto zu fahren. Das OVG Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass es kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit ist, wenn für das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.
Mehr lesenEine Muslimin muss ihren Gesichtsschleier (Niqab) beim Autofahren ablegen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies die Klage der Frau auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung ab. Eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung sei nicht gegeben.
Mehr lesenDas Tragen eines Gesichtsschleiers beim Führen eines Kraftfahrzeugs bleibt vorerst verboten. Der Eilantrag einer Muslima aus Düsseldorf, die aus religiösen Gründen auch am Steuer ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Niqab bedecken möchte, blieb am Donnerstag beim Oberverwaltungsgericht Münster erfolglos. Nach Ansicht des Gerichts durfte die Bezirksregierung eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verweigern.
Mehr lesenDas bei einer Volksabstimmung in der Schweiz angenommene Verhüllungsverbot ist im Hinblick auf die Menschenrechte problematisch. Das sagte eine Sprecherin des UN-Menschenrechtsbüros am Dienstag in Genf. "Die Schweiz gehört jetzt zu einer kleinen Zahl von Ländern, in denen die aktive Diskriminierung von Musliminnen rechtens ist", kritisierte Sprecherin Ravina Shamdasani. Die Abstimmungskampagne sei mit deutlich fremdenfeindlichen Untertönen geführt worden.
Mehr lesenNach Frankreich, Österreich und anderen europäischen Ländern verbietet auch die Schweiz muslimischen Frauen künftig die Verschleierung mit Nikab oder Burka in der Öffentlichkeit. Bei einer Volksabstimmung sprachen sich die Schweizer knapp mit 51,21% für das Verbot aus. An der Abstimmung hatte aber nur gut die Hälfte der Schweizer überhaupt teilgenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 51,4%. Die Regierung hatte für eine Ablehnung geworben.
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