Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine strafrechtliche Vermögensabschöpfung auch in solche Fällen zulässig ist, in denen bereits vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes im Jahr 2017 Verfolgungsverjährung eingetreten war. Art. 316h Satz 1 EGStGB stelle bei derartigen Sachverhalten zwar eine echte Rückwirkung dar, diese sei aber ausnahmsweise wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar.
Mehr lesenVerstößt ein Vollstreckungsschuldner innerhalb von Sekunden wiederholt gegen ein tituliertes Verbot, können diese Zuwiderhandlungen dem Bundesgerichtshof zufolge als ein einziger Verstoß geahndet werden. Eine solche natürliche Handlungseinheit bestehe aber nur für Verstöße gegen ein und denselben Verbotsausspruch.
Mehr lesenAuch der 2. Strafsenat hat dem Vorschlag, den Verjährungsbeginn bei Sozialversicherungsstraftaten nach § 266a StGB auf den Fälligkeitszeitpunkt vorzuverlegen, zugestimmt. Damit haben alle drei Senate mit entgegenstehender Rechtsprechung der Anfrage des 1. Strafsenats zugestimmt.
Mehr lesenEin weiterer Strafsenat segnet die vom 1. Strafsenat geplante Verkürzung der Verjährung bei Sozialversicherungsbetrug ab. Auch der 4. Strafsenat sieht nun in Änderung seiner Rechtsprechung die Überfälligkeit des hinterzogenen Beitrags als Beginn der Verfolgungsverjährung an. Damit wird ein Ende der "unverjährbaren" Straftaten im Sozialversicherungsrecht immer wahrscheinlicher.
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