Freitag, 5.3.2021
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung trotz Verfolgungsverjährung zulässig

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine strafrechtliche Vermögensabschöpfung auch in solche Fällen zulässig ist, in denen bereits vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes im Jahr 2017 Verfolgungsverjährung eingetreten war. Art. 316h Satz 1 EGStGB stelle bei derartigen Sachverhalten zwar eine echte Rückwirkung dar, diese sei aber ausnahmsweise wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar.

Mehr lesen