Verletzt der Betreiber eines Seniorenwohnheims Urheberrechte, wenn er über eine Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme durch ein Kabelnetz an die Heimbewohner weitersendet? Diese Frage soll der BGH entscheiden. Der fragt aber erst einmal den EuGH, was unter dem Begriffs der öffentlichen Wiedergabe zu verstehen ist.
Mehr lesenEin Heimbetreiber, der über Satellitenanlage Fernseh- und Hörfunkprogramme an seine rund 90 Bewohner weiterleitet, verletzt nach Ansicht des Oberlandesgericht Zweibrücken keine Urheberrechte: Die Weiterleitung sei keine öffentliche Wiedergabe, weil die Senioren eine private bestimmte Gruppe bildeten.
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