Am Ende ließ das OLG Karlsruhe offen, ob ein unvermeidbarer Verbotsirrtum der Automobilherstellerin vorlag. Nach ihrem Vortrag sei nicht klar geworden, ob die Verantwortlichen sich tatsächlich geirrt hätten. Die Vermutung schuldhaften Handelns habe sie nicht nicht widerlegt.
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Der Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs hat nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ein Interesse an der Feststellung, dass der Hersteller Schadensersatz schuldet, wenn auf dessen Veranlassung nachträglich ein möglicherweise vom Kraftfahrt-Bundesamt beanstandetes Thermofenster installiert wird. Auf die Funktionsweise der Abschalteinrichtung kommt es dabei ebenso wenig an wie auf die tatsächlich vom Bundesamt getroffenen Maßnahmen.
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